Wenn Du als selbständige Unternehmerin im ATLANTIS Deine Tätigkeit ausüben möchtest, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein, die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und einhalten sowie Eintritt bezahlen. Das unternehmerische Risiko trägst Du mit Deiner Tätigkeit alleine. Ruheräume sind vorhanden.
Absprachen über die Arten der Dienstleistungen, die Höhe Deiner Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten finden ausschließlich zwischen Dir und dem jeweiligen Gast statt. Dies begründet weder ein Vertragsverhältnis noch eine geschäftliche Beziehung mit dem ATLANTIS
Du benötigst Folgendes, um als selbständige Unternehmerin zu arbeiten:
Anmeldebescheinigung vom Kommissariat 35 in München
Anmeldebescheinigung / Aliasbescheinigung vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) München (§5 ProstSchG
Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung vom Gesundheitsamt (§10 ProstSchG).
Wir weisen außerdem darauf hin:
Es herrscht Kondompflicht gemäß Prostitutionsgesetz (§ 32 ). Unsere Hausordnung ist einzuhalten